Nach Einschätzung der Träger droht eine grundlegende Abkehr vom bewährten Prinzip, Hilfen am individuellen Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten. Stattdessen könnten künftig stärker die vor Ort verfügbaren Angebote entscheidend dafür sein, welche Unterstützung gewährt wird.
"Dass die Kinder- und Jugendhilfe reformiert werden muss, ist unstrittig. Der steigende Unterstützungsbedarf, fehlende Plätze und der Fachkräftemangel stellen das System vor große Herausforderungen. Aber die nun vorgeschlagenen Änderungen geben keine ausreichenden Antworten auf diese zentralen Fragen", kritisiert Stephan Jentgens, Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen. Der Gesetzentwurf setzt stark auf so genannte Infrastrukturelle Leistungen. Das sind Hilfen, die allen Kindern und Jugendlichen vor Ort schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen, etwa Unterstützungsangebote in Kitas und Schulen. "Auf der Strecke bleiben werden Kinder und Jugendliche, denen weiter entfernte, passgenaue Hilfen versagt bleiben, weil vor Ort verfügbare Hilfen Vorrang vor individuell erforderlicher Unterstützung erhalten", befürchtet Jentgens.
Theresia Heimes ist Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe (AGkE) im Bistum Aachen.DiCV Aachen
Auch Theresia Heimes sieht die geplanten Regelungen kritisch: "Hilfen müssen zur Lebenssituation der jungen Menschen und ihrer Familien passen. Gerade in Krisensituationen oder bei stark belasteten Familien reichen die vor Ort verfügbaren Angebote häufig nicht aus", sagt die Geschäftsführerin der Diözesanarbeitsgemeinschaft der katholischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Aachen (DiAG AGkE). "Wir befürchten, dass sich Problemlagen dadurch verfestigen, Entwicklungschancen junger Menschen verloren gehen und langfristig hohe gesellschaftliche Folgekosten entstehen." Der DiAG AGkE im Bistum Aachen sind rund 100 Dienste und Einrichtungen angeschlossen.
Zu den möglichen Auswirkungen der Reform äußert sich auch Michael Leblanc, Leiter der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Monschau in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Caritasarbeit im Bistum Aachen. Dort suchen jährlich rund 450 Kinder, Jugendliche und Eltern Unterstützung. Die Einrichtung bietet ambulante Beratung, stärkt Familien in schwierigen Lebenslagen, vermittelt weiterführende Hilfen und trägt dazu bei, Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
Wenn künftig vor allem die vor Ort verfügbaren Hilfen, wie Beratungsstellen, berücksichtigt werden sollen, rechnet Leblanc mit mehr Anfragen von Familien, die eigentlich intensivere Unterstützungsangebote benötigen, die Beratungsstellen nicht leisten können. "Wir müssten diese Fälle dann an andere Stellen verweisen. Da gleichzeitig nicht mit einem Ausbau der Kapazitäten zu rechnen ist, würden Kinder, Jugendliche und Familien die notwendige Hilfe deutlich später erhalten", sagt Leblanc. Dies hätte nach seiner Einschätzung weitreichende Folgen: "Eine passgenaue Unterstützung wäre vielerorts nicht mehr gewährleistet. Problemlagen würden sich verschärfen, und die vorhandenen Angebote würden zunehmend an ihre Grenzen stoßen." Besonders die sozialen Folgen einer solchen Entwicklung sieht er kritisch: "Nur Familien, die über ausreichend Ressourcen verfügen und ihre Ansprüche aktiv durchsetzen können, werden sich die notwendigen, oft kostenintensiveren Hilfen erkämpfen. Andere bleiben zurück."
Die Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Bistum Aachen appellieren daher an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern und am Rechtsanspruch auf individuelle, bedarfsgerechte Hilfen festzuhalten.