Düsseldorf / Paderborn - Die Caritas in Nordrhein-Westfalen warnt eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Gesundheitsversorgung. Der Gesetzentwurf, der am Freitag im Deutschen Bundestag beraten wird, setze freigemeinnützige Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Altenhilfe erheblich unter Druck. Die Caritas fordert die NRW-Landesregierung auf, sich gegen die geplanten Einschnitte zu positionieren und im Bundesrat zu intervenieren.
"Das Ziel stabiler Krankenkassenbeiträge ist nachvollziehbar. Auch wir als Caritas sehen den Reformbedarf. Dieses Gesetz spart jedoch an der falschen Stelle - bei der Versorgung der Menschen", erklärt Esther van Bebber, Sprecherin der Caritas in NRW für den Bereich Krankenhäuser. "Wer die wirtschaftliche Basis von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen derart massiv schwächt, gefährdet unmittelbar die Versorgungssicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen."
Studie analysiert wirtschaftliche Folgen
Eine aktuelle Analyse des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Boris Augurzky im Auftrag der Caritas belegt die Dimension der Einschnitte: Während sich die wirtschaftliche Lage der Kliniken ohne das Gesetz perspektivisch stabilisieren könnte, droht anderenfalls ab 2027 eine deutliche Verschärfung. Besonders betroffen wären freigemeinnützige Krankenhäuser. Laut Studie müssten bis 2030 rund 85 Prozent dieser Häuser mit Defiziten rechnen, fast jedes zweite wäre hoch insolvenzgefährdet. Damit geraten ausgerechnet die Krankenhausträger unter erheblichen Druck, die einen zentralen Beitrag zur wohnortnahen Versorgung leisten.
"Der Befund ist eindeutig: Ausgerechnet diejenigen Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren besonders wirtschaftlich gearbeitet haben, werden durch das Gesetz am stärksten belastet", so van Bebber, die Diözesan-Caritasdirektorin im Erzbistum Paderborn ist. "Denn anders als kommunale Träger können freigemeinnützige Häuser finanzielle Defizite nicht durch öffentliche Zuschüsse ausgleichen. Die Folgen treffen deshalb schnell die Versorgungssicherheit der Menschen. Insbesondere in unserem Bundesland mit einer freigemeinnützigen Versorgungsstruktur von über 60 Prozent."
Die Caritas betont, dass freigemeinnützige Krankenhäuser keine Gewinne ausschütten: Überschüsse fließen vollständig in die Versorgung, in Personal, Infrastruktur, Medizintechnik und Digitalisierung. "Dieses Gesetz trifft genau die Einrichtungen, die ihre Mittel konsequent in die Versorgung der Patientinnen und Patienten reinvestieren", sagt van Bebber.
Kern des Gesetzentwurfs ist die geplante Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate - inklusive eines zusätzlichen Abschlags von einem Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029. Tarifsteigerungen oberhalb dieser Grenze würden nicht mehr vollständig refinanziert.
Für die Caritas steht dies im klaren Widerspruch zu den politischen Zielen: "Seit Jahren fordert die Politik bessere Arbeitsbedingungen, mehr Tarifbindung und zusätzliche Fachkräfte. Gleichzeitig soll ausgerechnet die Finanzierung dieser Tarife gedeckelt werden", kritisiert van Bebber. "Wer gute Arbeit verlangt, muss sie auch vollständig finanzieren."
Tariflöhne in der Pflege künftig nicht mehr refinanziert
Auch die ambulante Pflege wäre massiv betroffen. Dienste, die ihre Mitarbeitenden nach Tarif bezahlen, würden besonders unter Druck geraten. "Wenn ambulante Angebote eingeschränkt werden, entstehen Versorgungslücken zuerst im häuslichen Umfeld - und landen später in Praxen, Notaufnahmen und Krankenhäusern", warnt Matthias Schmitt, Sprecher für den Bereich Altenhilfe der Caritas in NRW.
Mit Sorge blicke die Caritas auf die Altenhilfe. Dass die gedeckelte Tarifrefinanzierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz auf die Pflegeversicherung übertragen wird, betrifft Pflegeheime, Tages- und Kurzzeitpflege unmittelbar. "Pflege braucht Verlässlichkeit. Faire Löhne dürfen nicht zur Sparmasse werden", so Schmitt, der stellvertretender Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln ist. "Eine solche Politik verschärft den Fachkräftemangel und gefährdet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen."
Die Caritas in NRW fordert deshalb die vollständige Refinanzierung tariflicher Vergütungen in allen Versorgungsbereichen sowie den Verzicht auf die Kopplung an die Grundlohnrate. Zudem brauche es nachhaltige Reformen der GKV-Finanzierung, die Versorgung und Beschäftigte nicht weiter belasten.
"NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich wiederholt als Anwalt guter Pflege und guter Arbeit positioniert", betont Schmitt. "Diesen Anspruch muss er einlösen - zur Not über den Bundesrat. Dieses Gesetz darf nicht auf dem Rücken von Pflegekräften, Krankenhäusern sowie alten und kranken Menschen umgesetzt werden."
Hintergrund:
Für die Studie "Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und seine erwarteten Folgen auf die Lage der Krankenhäuser" hat Prof. Dr. Boris Augurzky die Auswirkungen auf kommunale, freigemeinnützige und private Träger analysiert.
Die Studie steht unten auf dieser Seite zum Download bereit.