Düsseldorf/Münster - Die Caritas in Nordrhein-Westfalen spricht sich für eine Reform der Alkoholbesteuerung aus und fordert, mögliche Mehreinnahmen gezielt in Prävention, Beratung und Suchthilfe zu investieren. Angesichts angespannter öffentlicher Haushalte müsse Politik verstärkt auf Maßnahmen setzen, die sowohl gesundheitliche Schäden verringern als auch finanzielle Handlungsspielräume eröffnen.
"Alkoholkonsum verursacht jedes Jahr erhebliche gesundheitliche, soziale und volkswirtschaftliche Folgekosten. Wer über eine Reform der Alkoholbesteuerung spricht, darf deshalb nicht allein die Einnahmeseite betrachten, sondern muss auch die Chancen für mehr Gesundheitsschutz und wirksame Prävention in den Blick nehmen", erklärt Dominique Hopfenzitz, Diözesan-Caritasdirektor in Münster und Sprecher der Caritas in NRW für den Bereich Soziale Sicherung.
Aktuelle Berechnungen zeigen, dass insbesondere eine stärkere Besteuerung von Bier und Wein erhebliche zusätzliche Staatseinnahmen generieren könnte. Gleichzeitig weisen internationale Erfahrungen darauf hin, dass höhere Preise den Alkoholkonsum senken und damit gesundheitliche Belastungen reduzieren können.
Für die Caritas ist dabei entscheidend, dass zusätzliche Einnahmen nicht ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden. "Wer von den Einnahmen einer Alkoholsteuerreform profitiert, darf die Menschen nicht vergessen, die unter den Folgen von Sucht leiden. Ein Teil der zusätzlichen Mittel muss in Prävention, Beratung und Suchthilfe fließen. Das wäre ein Gewinn für die Betroffenen und zugleich eine wirtschaftlich vernünftige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft", sagt Hopfenzitz.
Die Caritas verweist darauf, dass die Finanzierung der ambulanten Suchthilfe in Nordrhein-Westfalen seit Jahren hinter der Kostenentwicklung zurückbleibt. Die Landesförderung sei seit 2009 nicht entsprechend angepasst worden. Gleichzeitig wachse der Bedarf an Beratung und Unterstützung.
Dabei sei die Suchthilfe nicht nur sozialpolitisch notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Studien zum gesellschaftlichen Nutzen ambulanter Suchtberatung zeigten, dass jedem investierten Euro ein gesellschaftlicher Nutzen von mehr als 17 Euro gegenübersteht. Investitionen in Beratung, Prävention und Behandlung vermeiden erhebliche Folgekosten in Gesundheitssystem, Sozialleistungen, Justiz und Arbeitswelt.
"Suchthilfe ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition. Wer Menschen frühzeitig erreicht und unterstützt, verhindert persönliche Krisen und entlastet langfristig die öffentlichen Haushalte", betont Hopfenzitz. "Es ist kaum nachvollziehbar, dass wir über milliardenschwere Folgekosten von Suchterkrankungen sprechen, während die Finanzierung wirksamer Hilfsangebote seit Jahren auf der Stelle tritt."
Die Caritas in NRW fordert die Landespolitik auf, die Förderung der ambulanten Suchthilfe schrittweise an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen und künftig dynamisch auszugestalten. Gleichzeitig müsse sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene dafür einsetzen, dass zusätzliche Einnahmen aus einer Reform der Alkoholbesteuerung überwiegend zweckgebunden für Prävention, Gesundheitsförderung und Suchthilfe verwendet werden.
"Eine kluge Gesundheitspolitik setzt nicht erst an, wenn Menschen schwer erkrankt sind. Sie investiert in Prävention, Beratung und frühe Hilfen. Eine maßvolle Reform der Alkoholbesteuerung bietet die Chance, genau diesen Weg zu stärken", so Hopfenzitz abschließend.