Einführung des Bürgergeldes beschäftigte die Mitarbeitenden er sozialen Sicherung
Zunächst wurden die Regelsätze deutlicher angehoben als bisher - teilweise um mehr als 50 Euro monatlich (z.B. alleinstehende Person von 449 Euro auf 502 Euro). Weiterhin wurden viele strenge Regelungen deutlich entschärft und manche Regelungen sind entfallen. Wesentliche Verbesserungen waren
- die Verlängerung der Karenzeit von zu hohen Unterkunftskosten auf ein Jahr,
- der Wegfall des Vermittlungsvorranges - keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Kooperationsvereinbarungen,
- der Wegfall des Begriffs Sanktionen, sondern nun entschärfte Leistungsminderungen.
Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Höhe der Regelsätze ist allerdings immer noch nicht auskömmlich, da sie in den vergangenen Jahren nicht mit den gestiegenen Kosten Schritt gehalten haben.
Die Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung, Schuldnerberatung und Schwangerenberatung im Bistum Aachen wurden durch die Fachberatung der Geschäftsstelle intensiv zu der Gesetzesänderung geschult. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist nicht vollzogen worden. Ein Gesetzesvorschlag liegt derzeit auf Eis. Die Koalition im Bund konnte sich noch nicht bezüglich der Kosten einigen. Außerdem ist der vorliegende Entwurf viel zu komplex. Das Ziel, Hilfe für Kinder aus einer Hand zu ermöglichen, wird nicht erreicht.
In den Beratungsdiensten im Bistum Aachen meldeten sich vermehrt Ratsuchende mit erheblichen Schwierigkeiten, ihre teuren Energierechnungen zu zahlen. Hier erwies sich der vom Bistum eingerichtete und beim Diözesancaritasverband verwaltete Notlagenfonds als große Hilfe. Bei ca. 200 Haushalten konnte dafür gesorgt werden, dass die Energielieferung gesichert bzw. wiederaufgenommen wurde.
Im Arbeitsfeld Schuldnerberatung zeigten Umfragen, dass in Folge der Krisen vermehrt Ratsuchende nachfragten und die Beratungsstellen an ihre Kapazitätsgrenzen gekommen sind. Vor allem kamen vermehrt stark psychisch belastete Ratsuchende in die Beratung. Aufgrund der Inflation war dabei auch ein deutlicher Anstieg der Nachfrage nach Budgetberatung festzustellen.
Der Caritasverband für das Bistum Aachen stellt den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). Die AG SBV ist der Dachverbund der Schuldnerberatung in Deutschland. Mitglieder sind alle Wohlfahrtsverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und die Verbraucherzentrale Bundesverband. Es wurden verschieden Stellungnahmen und Positionierung an die Politik und Bundesministerien verschickt und vor allem eine Implementierung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung gefordert.