Anlage 32
Diese Anlage gilt für Mitarbeiter im Pflegedienst, die in Heil-, Pflege- und Entbindungseinrichtungen, medizinischen Instituten von Heil- und Pflegeeinrichtungen, sonstigen Einrichtungen und Heimen, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen, wenn die Behandlung durch nicht in den Einrichtungen selbst beschäftigten Ärztinnen oder Ärzte stattfindet. Auch gilt diese Anlage für Mitarbeiter in Einrichtungen und Heimen, die der Förderung der Gesundheit, der Erziehung, der Fürsorge oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen, der Fürsorge und Betreuung von obdachlosen, alten, gebrechlichen, erwerbsbeschränkten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen, auch wenn diese Einrichtungen nicht der ärztlichen Behandlung der betreuten Personen dienen, oder in ambulanten Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind, soweit die Einrichtungen nicht vom Geltungsbereich der Anlage 31 erfasst werden.
Faktenblätter zu Vergütungs- und Einsatzmöglichkeiten