INHALT
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dazu, Menschen in ganz Europa vor Diskriminierungen und Belästigungen zu schützen. Für den Arbeitgeber gibt es keine gesetzliche Pflicht, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schulen zu lassen.
Allerdings ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes (Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität, ethnische Herkunft) zu treffen. Die Art und Weise solcher Maßnahmen hängen von den konkreten Arbeitsumständen ab und liegen im Ermessen des Arbeitgebers.
Hat der Arbeitgeber jedoch seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies gemäß § 12 Absatz 2 AGG als Erfüllung seiner Pflichten. Deshalb kann die Anordnung, spezielle AGG-Schulungen durchzuführen, sinnvoll sein.
Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Diakonie, der Verband der Diözesen Deutschlands und der Deutsche Caritasverband bieten die kostenlose Möglichkeit an, online eine AGGSchulung durchzuführen bzw. von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen zu lassen.
HINWEIS
Das Online-Seminar ist jederzeit buchbar und kann werktags innerhalb von 24 Stunden gestartet werden. Nach Beginn des Seminars steht Ihnen ein Zeitfenster von vier Wochen zur Verfügung, um es abzuschließen.
Zielgruppe
Alle fachlich Interessierten
Veranstaltungsnummer
25-2.10