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Caritas in NRW Neues Pflegeberufegesetz

Ein Kraftakt für die Pflege

[Jul. 2018] - In zwei Jahren beginnt für die Pflegeausbildung eine neue Zeit: 2020 werden die bislang für die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege getrennt geregelten Ausbildungen zu einem gemeinsamen Pflegeberuf zusammengeführt. Dass die Umstellung ein Kraftakt werden wird, wurde auf drei Fachtagungen der Caritas in NRW deutlich.

Eine Altenpflegerin steht in einem Badezimmer und wäscht den Arm einer SeniorinMit gemeinsamer Ausbildung können Pflegemitarbeiter künftig leicht wechseln zwischen Kranken- oder Altenpflege.Harald Westbeld

Allein in NRW betrifft der Abschied von den bislang getrennten Berufsbildern in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege 40000 Auszubildende. 350 Pflegeschulen, ebenso viele Krankenhäuser sowie rund 5000 Altenheime und Pflegedienste müssen ihre Ausbildungspläne neu ausrichten.

Als "Königsweg" bezeichnete die per Video-Einspielung zugeschaltete Pflegeexpertin Dr. Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband die neue Pflegeausbildung, auch wenn das Pflegeberufegesetz allein nicht ausreiche, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Attraktivität habe noch nicht mal etwas mit höheren Löhnen zu tun. Es müssten vielmehr die Bedingungen verbessert werden, unter denen Pflegearbeit geleistet werde. Kritisch sieht Dr. Fix den im Gesetz vorgesehenen Kompromiss, nach dem sich Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr doch wieder für eine Spezialisierung entscheiden können. "Wir empfehlen den caritativen Trägern eindeutig, ausschließlich die Generalistik anzubieten." Alles andere führe zu einem erheblichen organisatorischen Aufwand.

Obwohl in allen Bereich die Spezialisierung auf dem Vormarsch sei, sieht auch Gerhard Herrmann, Abteilungsleiter im NRW-Gesundheitsministerium, die Generalistik "als den richtigen Weg für die Pflege". Wie auch Dr. Elisabeth Fix ist er allerdings skeptisch, ob allein eine Ausbildungsreform ausreicht, den Fachkräftemangel zu beheben. Zwei Dinge machten dem Land zurzeit Sorge: Zum einen fehlten aufgrund der verzögerten Regierungsbildung im Bund die dringend erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Verordnung zur Finanzierung. "Da bleibt für alle Akteure in den nächsten anderthalb Jahren noch eine Menge zu tun." Zum anderen sei das Land besorgt, ob gerade im ländlichen Bereich jungen Menschen auch weiterhin Pflegeschulen in erreichbarer Nähe zur Verfügung ständen. Gerade kleinere Einrichtungen, die nicht das Glück haben, in großen Träger-Netzwerken wie etwa bei der Caritas eingebunden zu sein, könnten auf der Strecke bleiben, wenn sie die benötigten Ausbildungseinsätze in Krankenhäusern nicht sicherstellen können. Welche Folgen das neue Gesetz für die Lehrpläne haben wird, zeigte Prof. Gertrud Hundenborn vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung auf. Vor allem Pflegeschulen komme die Aufgabe zu, Ausbildungspläne der Praxis-Einrichtungen in ihre Curricula zu integrieren.

Annette Noll, Referentin für Finanzierung und Planung bei der Krankenhaus-Gesellschaft NRW, informierte über die Finanzierung der Pflegeausbildung. Um Wettbewerbsnachteile zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen zu vermeiden, werde es analog zum Krankenhausbereich einen Ausgleichsfonds geben. In diesen Fonds zahlen regelmäßig alle Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie - im geringeren Umfang - auch das Land und die Pflegeversicherung ein. Dieser Fonds sei, so Annette Noll, das "Herzstück" der Finanzierungsregelung. Weitere Schulungen und Fachtagungen sind für die zweite Jahreshälfte geplant.



Weitere Beiträge zum Thema "Altenhilfe und -pflege" finden Sie hier in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Jürgen Sauer
  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-nrw.de
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