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Im Portrait Wolfgang Lohner

Wohnungslose haben keine Aktenordner

Das Leben auf der Straße bringt viele Krankheiten mit sich. Die meisten davon sind behandelbar. Doch die Hürden zum Arzt zu gehen, sind für wohnungslose Menschen einfach zu hoch. Gerade die Zuzahlungen und die Verwaltung der Belege sind für wohnungslose Menschen eine untragbare Situation.

Wolfgang Lohner, seit 11 Jahren Leiter der Caritas-Wohnungshilfe in Ost-Württemberg

Wohnungslose werden meist nicht alt. Ihre Lebenserwartung liegt durchschnittlich bei 46 Jahren. Das liegt oft schon an den Gründen, wieso jemand überhaupt wohnungslos wird. Suchterkrankungen spielen da eine große Rolle. Aber es liegt natürlich auch an der Lebenssituation. Wer draußen schläft, ist zwangsläufig der Witterung und Kälte ausgesetzt. Die hygienischen Bedingungen sind, gelinde gesagt, schwierig. Und oftmals erfahren Wohnungslose auch gewalttätige Angriffe von "Normalbürgern", vorrangig Jugendlichen.  All das wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus.

Viele schämen sich zum Arzt zu gehen

Aber deswegen zum Arzt zu gehen? Das kommt für viele Wohnungslose nicht in Frage. Scham spielt hier eine große Rolle. Es kostet Überwindung, sich ins Wartezimmer zu setzen und aushalten zu müssen, dass die anderen Patienten die Nase rümpfen.
Wir haben deshalb Ärzte in Aalen angesprochen, ob sie nicht zu uns in die Beratungsstelle kommen könnten, um eine "Außensprechstunde" zu machen. Hier sind die Betroffenen unter sich und keiner muss sich schämen.

Praxisgebühr oder doch etwas zu essen

Nachdem wir diese Hemmschwelle beseitigen konnten, wurde 2004 beschlossen, dass auch Wohnungslose die Praxisgebühr und Zuzahlungen für Apotheke und Krankenhaus leisten müssen. Was für ein Unding! Jeder Wohnungslose bekommt täglich seinen Hartz IV-Satz in bar ausgezahlt - das sind 12,10 Euro. Geht er zum Arzt, muss er zehn Euro Praxisgebühr bezahlen. Bekommt er ein Rezept ausgestellt, kann er sich das Medikament eigentlich erst am nächsten Tag abholen, denn die Rezeptgebühr beträgt  noch einmal fünf Euro. Und von den 2,10 Euro muss er sich überlegen, was er davon noch essen oder trinken kann.

Quittungen sind keine Habseligkeiten

Das Argument, dass Geringverdiener ab einer gewissen Grenze von Zuzahlungen befreit sind, greift hier nicht. Denn von der Pflicht zum Zahlen wird nur befreit, wer belegen kann, dass die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Wie soll ein suchtkranker Wohnungsloser, der schon größte Mühe hat durch den Tag zu kommen, das bewerkstelligen? Die meisten von ihnen gehören nicht zu den Menschen, die ihre Quittungen fein säuberlich abheften. Sie tragen ihre wichtigsten Habseligkeiten bei sich, da gehören Zahlungsbelege nicht unbedingt dazu.

Auf die Politik können wir nicht warten

Da wir nicht warten können, bis die Politik sich bewegt, haben wir den Aalener Freundeskreis für Wohnungslose angesprochen, mit der Bitte, gezielt Spendengelder für die Praxisgebühr zu sammelt. Das haben sie dann auch zugesagt. Es gibt auch eine Apothekerin in Aalen, die inzwischen die Rezeptgebühr der Wohnungslosen direkt mit dem Freundeskreis abrechnet.

Hürden für eine bessere Prävention

Grundsätzlich bin ich dafür, dass alle Menschen, die auf Hartz IV-Niveau leben, von den Zuzahlungen befreit sind. Vor allem, weil sich zeigt, dass gerade ärmere Menschen in der Regel kränker sind und trotzdem weniger zum Arzt gehen. Diese zusätzliche finanzielle Hürde verhindert auch, dass man im Bereich Prävention mehr machen könnte.

Wolfgang Lohner (47), seit 11 Jahren Leiter der Caritas-Wohnungshilfe in Ost-Württemberg 

Autor/in:

  • Christina Huhn
Quelle: caritas.de

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