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Wie Kinder mit Behinderung gefördert werden

Das Recht auf Förderung von Kindern mit Behinderung beginnt nicht erst mit dem Schulalter. Es reicht von der Geburt bis ins Erwachsenenalter – von der Frühförderung, über die Kita und die Schule, bis hin zu den familienentlastenden und unterstützenden Diensten.

spielende KinderFrühförderung ist ein wichtiger Bestandteil im Tagesablauf in integrativen Kindergärten.KNA / Oppitz

Zusammen spielen, von- und miteinander lernen. Davon profitieren beide Seiten: Kinder mit und ohne Behinderung. Das Recht, nicht ausgeschlossen und den eigenen Bedürfnissen entsprechend gefördert zu werden, haben Kinder mit Behinderung von Anfang an. Frühförderung, integrative Kindergärten und Schulen ermöglichen ihnen das.

Frühförderung

Die Frühförderung unterstützt Eltern von Kindern mit Behinderung. Der Begriff Frühförderung steht für ein Bündel verschiedener Hilfeleistungen - von der Beratung, medizinisch-therapeutischen Hilfen bis zur (heil)pädagogische Förderung. Die Angebote sind ausgerichtet auf Kinder vom Säuglings- bis zum Schulalter und greift insbesondere dann, wenn sie in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. Deshalb sollten sich Eltern an einen Kinderarzt wenden, wenn sie Auffälligkeiten zum Beispiel in der Bewegung oder beim Sprechen feststellen.
In Deutschland gibt es ein fast flächendeckendes Netz von Frühförderstellen und Beratungsstellen.

Kindertagesstätten

Kitas bieten Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderung im Säuglings-, im Kleinkind- sowie im Kindergarten- und Schulalter. Für Kinder ab drei Jahren gibt es

  • Sonderkindergärten: Hier bleiben Kinder mit Behinderung unter sich. Die Zahl dieser Einrichtungen ist rückläufig, vor allem aufgrund der positiven Erfahrungen mit integrativen Angeboten.
  • Integrationskindergärten: Dort spielen und lernen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam.
  • Einzelintegration oder integrative Gruppen in allgemeinen Kindergärten: Ein oder mehrere Kinder mit Behinderung werden zusammen mit nicht behinderten Kindern betreut. Dies ist auch in Kindertagesstätten von Eltern-Initiativen möglich.

Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf zusätzliche Betreuung. Die Kosten trägt das Jugend- oder das Sozialamt (unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern). Eltern müssen sich an den Kosten nicht beteiligen. Beim Besuch von integrativen Einrichtungen können von den Eltern die üblichen Beiträge erhoben werden, die auch Eltern nicht behinderter Kinder zu zahlen haben.

Schulen

Während in Kindergärten das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung an der Tagesordnung ist, tun sich die Schulen oft noch schwer damit. Lediglich etwa 13 Prozent aller Kinder mit einer Behinderung besuchen eine Regelschule. Und von den Kindern mit einer geistigen Behinderung lernen nur knapp drei Prozent gemeinsam mit nicht behinderten Kindern. Aufgrund des geringen Angebots bietet sich Eltern oft erst gar nicht die Wahl zwischen Sonderschule und inklusiver Schule.

Wer jedoch wählen kann, sollte vorab klären:

  • Welche Schulform hilft meinem Kind, sein Selbstbewusstsein zu entwickeln und zu stärken?
  • Wie weit ist die Schule vom Wohnort entfernt?
  • Wie viele Schüler gibt es pro Klasse und wie viele Lehrkräfte hat die Schule?
  • Wo liegen die Interessen meines Kindes, und welche Schule geht am besten darauf ein?

Behinderte und nicht behinderte Kinder lernen zum Beispiel in Integrationsklassen von Regelschulen gemeinsam. Um den unterschiedlichen Anforderungen der Kinder gerecht zu werden, unterrichten dort in der Regel zwei Lehrer gemeinsam.

Sonderschulen gibt es in Deutschland mit folgenden Förderschwerpunkten:

  • Lernen
  • Sehen
  • Hören
  • Sprache
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Erziehung und Unterricht von Kindern mit autistischem Verhalten

Familienentlastende Dienste

Familienentlastende Dienste (FED) und Familienunterstützende Dienste (FUD) schaffen Freiräume für Familien, die ihre Kinder oder Jugendlichen mit Behinderung zu Hause betreuen. Außerdem bieten sie den Kindern und Jugendlichen Hilfen für den Alltag außerhalb des Elternhauses sowie Freizeitmöglichkeiten. Die Dienste stellen Betreuungs- und Pflegehilfen stundenweise, tageweise oder auch mehrtägig. Sie helfen bei der Vermittlung von Gastfamilien, begleiten Kinder mit Behinderung in den Kindergarten oder die Schule und leisten individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB). Zu ihren Angeboten gehören auch Fahrdienste sowie Bildungsangebote.

Die betreuten Familien entscheiden weitgehend selbst über Art und Umfang der Hilfe.

Autor/in:

  • Ulrich Steilen
Quelle: caritas.de
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