Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Caritasverbandes für das Bistum Aachen. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Diözesancaritasrates, je fünf Vertretern aus den regionalen Caritasverbänden und je drei Vertretern von caritativen Fachverbänden und Diözesanarbeitsgemeinschaften sowie bis zu zehn weiteren Vertretern aus Einrichtungen und Vereinigungen, die auf dem Gebiet kirchlicher Caritas tätig sind, zusammen.
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind die Beratung des Tätigkeitsberichtes, die Beratung grundsätzlicher Fragen der Caritas sowie die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung oder Auflösung des Verbandes.
Die Vertreterversammlung findet wenigstens alle vier Jahre statt.