Der Vorstand
Der Vorstand des Caritasverbandes für das Bistum Aachen hat das Recht und die Pflicht, das für die Verbandszwecke Erforderliche anzuordnen. Insbesondere sorgt er für
1. die Ausführung der Beschlüsse des Diözesancaritasrates und der Vertreterversammlung,
2.die Vorbereitung der Jahresrechnung und des Jahresvoranschlages,
3.die Aufsicht über die Geschäftsstelle des Verbandes.
Dem Vorstand des Caritasverbandes für das Bistum Aachen gehören derzeit an die Zweite Vorsitzende, Schwester Maria Ursula Schneider SPSF, Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens und die weiteren Vorstandsmitglieder Mechtild Jansen und Christoph Bückers.
Der Vorstand besteht i.d.R. aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Diözesancaritasdirektor und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Erste Vorsitzende und der Diözesancaritasdirektor werden durch den Bischof von Aachen ernannt, die weiteren Vorstandsmitglieder wählt der Diözesancaritasrat aus seinen stimmberechtigten Mitgliedern für die Dauer von jeweils vier Jahren. Aus ihnen wird der Zweite Vorsitzende ebenfalls durch Wahl des Diözesancaritasrates bestellt.
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Diözesancaritasrates und der Vertreterversammlung aus. Er bereitet die Jahresrechnung und den Jahresvoranschlag vor und führt die Aufsicht über die Geschäfts-stelle des Caritasverbandes für das Bistum Aachen.