Caritas unterstützt Umsetzung der Präventionsordnung
Die Träger von Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen stehen gemäß Präventionsordnung des Bistums Aachen in der Pflicht, ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen und der Präventionsbeauftragten des Bistums vorzulegen. Die Frist dazu wurde auf den 31. Dezember 2018 verlängert.
Präventionsschulungen gehörten schon bislang zum Aufagbengebiet der Geschäftsstelle des Diözesancaritasverbandes. Zur ergänzenden Unterstützung der Träger wurde in der Geschäftsstelle zum 1. März 2017 eine Stelle eingerichtet, die die Träger, Einrichtungen und Dienste bei der Erstellung der Schutzkonzepte in diesem Zeitraum beraten wird. Die Träger sind verpflichtet, entsprechend der Erfordernisse und Besonderheiten der eigenen Arbeitsfelder diese Schutzkonzepte zur Prävention selbst zu schreiben und in Kraft zu setzen.
Als Fachreferentin im DiCV Aachen bietet Theresia Heimes in Kooperation mit den Fachbereichen im Diözesancaritasverband Unterstützung bei der Erstellung des Institutionellen Schutzkonzeptes an.
Für die Präventions-Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen ist weiterhin Elisabeth Kremer-Kerschgens die zuständige Ansprechpartnerin.