INHALT
Als Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder treffen Sie Tag für Tag eine Vielzahl von Entscheidungen, die mit verschiedenen Situationen, Ereignissen und Entwicklungen verbunden sind. Vieles kann mit gesundem Menschenverstand entschieden werden. Es gibt jedoch klare Arbeitsanweisungen für Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mangelnde strukturelle und personelle Rahmenbedingungen, grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten, auch unter Kindern, und vieles andere mehr.
§ 47 SGB VIII bezieht sich auf Situationen in Kindertageseinrichtungen, die den Schutz von Kindern betreffen und gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland gemeldet werden müssen. Diese gesetzlichen Vorgaben sind neben den erforderlichen Handlungsnotwendigkeiten der kirchlichen Präventions- und Interventionsordnungen unbedingt einzuhalten. Jede Leitung einer Tageseinrichtung für Kinder handelt gemäß einem verbindlichen Ablauf, der vom Träger festgelegt wurde, um den Schutz und das Wohl der Kinder zu gewährleisten.
ZIELE
- Sie kennen Ihre Aufgabe im Meldeverfahren.
- Sie kennen die Ereignisse, die gegenüber dem Landesjugendamt nach § 47 SGB VIII meldepflichtig sind.
- Sie wissen, wie die Meldung erfolgt und an wen diese
gerichtet wird.
HINWEIS
Dieser Kurs ist als Vertiefungsschulung gemäß § 9 Satz 7 der Präventionsordnung des Bistums Aachen anerkannt.
Zielgruppe
Leitungen und stellvertretende Leitungen aus Tageseinrichtungen für Kinder und pädagogische Fachkräfte, die sich auf eine spätere Leitungsstelle in einer Tageseinrichtung für Kinder vorbereiten wollen
Max. Teilnehmerzahl
20
Kosten
15,00 Euro
Veranstaltungsnummer
25-7.14