Migrationsberatung (MBE)


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eutschland ist ein Zuwanderungsland. (Neu-)Zuwanderer werden nicht mehr als "Gäste" gesehen und Zuwanderung nicht mehr als vorübergehendes Phänomen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer systematischen Integrationsförderung in sprachlicher, beruflicher und sozialer Hinsicht.

Das Zuwanderungsgesetz regelt seit 2005 Rechte und Pflichten ausländischer Neuzuwanderer. Zu den Pflichten gehört die Teilnahme an einem Integrationskurs, bestehend aus Sprach- und Orientierungskurs. Auf entsprechende Angebote haben ausländische Neuzuwanderer einen Anspruch. Der Bund gewährt Mittel für die Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer über 27 Jahre.

Beraten werden:

  • Ausländer/-innen, die rechtmäßig nach Deutschland eingereist sind, mit dem Ziel dauerhaft hier zu leben und die sich noch nicht länger als drei Jahre hier aufhalten,

  • zugewanderte Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen während der ersten drei Jahre ihres Aufenthalts in Deutschland,

  • Ausländer/-innen bis zu drei Jahre nach Erlangung eines auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus,

  • " in einem gewissen Rahmen auch länger in Deutschland lebende Zuwanderer, die einen Integrationsbedarf aufweisen (z.B. fehlende deutsche Sprachkenntnisse).

Ziele sind:

  • Verbesserung der Integrationschancen,

  • Förderung des Selbsthilfepotenzials bei Zuwanderern zur eigenständigen Regelung ihrer Lebenssituation,

  • Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der sprachlichen Kompetenzen,

  • Befähigung zur Inanspruchnahme der eigenen Rechte.

Bei drei Fachdiensten für Integration und Migration der Caritas im Bistum Aachen (Aachen, Krefeld und Mönchengladbach-Rheydt) gibt es eine MBE-Beratungsstelle und zusätzlich eine Beratungsstelle in Viersen, die von Mönchengladbach-Rheydt aus vorgehalten wird.