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Migrationsberatung (MBE) |
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eutschland ist ein Zuwanderungsland. (Neu-)Zuwanderer werden nicht mehr als "Gäste" gesehen und Zuwanderung nicht mehr als vorübergehendes Phänomen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer systematischen Integrationsförderung in sprachlicher, beruflicher und sozialer Hinsicht. Das Zuwanderungsgesetz regelt seit 2005 Rechte und Pflichten ausländischer Neuzuwanderer. Zu den Pflichten gehört die Teilnahme an einem Integrationskurs, bestehend aus Sprach- und Orientierungskurs. Auf entsprechende Angebote haben ausländische Neuzuwanderer einen Anspruch. Der Bund gewährt Mittel für die Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer. Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer über 27 Jahre. Beraten werden:
Ziele sind:
Bei drei Fachdiensten für Integration und Migration der Caritas im Bistum Aachen (Aachen, Krefeld und Mönchengladbach-Rheydt) gibt es eine MBE-Beratungsstelle und zusätzlich eine Beratungsstelle in Viersen, die von Mönchengladbach-Rheydt aus vorgehalten wird. |
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