Integration


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ntegration ist der fortdauernde und aktiv zu gestaltende Prozess zur umfassenden Eingliederung von Menschen in die Gesellschaft. Akteure dieses wechselseitigen und mehrdimensionalen Prozesses sind Migrantinnen/Migranten und Einheimische, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Integration zielt darauf, dass Menschen sich bei der Beteiligung an den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen ihren Begabungen, ihrem Leistungsvermögen und ihrer Leistungsbereitschaft entsprechend möglichst uneingeschränkt und eigenständig entfalten können, dass sie diskriminierungsfrei arbeiten und leben können. Bezogen auf die Zuwandernden ist es das Ziel von Integration, ein selbst bestimmtes Leben führen zu können und als zugehörig akzeptiert zu werden.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt den Rahmen für den Integrationsprozess dar und gibt unveräußerliche Werte vor, die von allen gleichermaßen zu akzeptieren sind.

Toleranz, Achtung voreinander, gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind unverzichtbare Grundlage dieses Prozesses. Eine erfolgreiche Integration erfordert den Willen und die Bereitschaft, sich aktiv mit der Kultur des Anderen auseinander zu setzen und die Verschiedenheit der Kulturen zu bejahen. In diesem Verständigungsprozess bringen die Menschen mit Migrationshintergrund und die Einheimischen gleichberechtigt ihre je eigene Identität mit ein.

Ziel der Integration ist die umfassende, d.h. wirtschaftliche, soziale, kulturelle und - soweit verfassungsrechtlich zulässig - rechtliche und politische Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben. Wichtige Merkmale einer gelungenen Integration sind Partizipation und Chancengleichheit.