Neuzuwanderer

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eutschland ist ein Zuwanderungsland. (Neu-)Zuwanderer werden zunehmend nicht mehr als "Gäste" gesehen und Zuwanderung entsprechend nicht mehr als vorübergehendes Phänomen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer systematischen Integrationsförderung in sprachlicher, beruflicher und sozialer Hinsicht.

Das Zuwanderungsgesetz regelt seit 2005 Rechte und Pflichten ausländischer Neuzuwanderer. Zu den Pflichten gehört die Teilnahme an einem Integrationskurs, bestehend aus Sprach- und Orientierungskurs. Auf entsprechende Angebote haben ausländische Neuzuwanderer einen Anspreuch.

Neuzuwanderer sind

  • Ausländer/-innen, die rechtmäßig nach Deutschland eingereist sind mit dem Ziel, dauerhaft hier zu leben, und die sich noch nicht länger als drei Jahre hier aufhalten,

  • zugewanderte Aussiedler und ihre Familienangehörigen während der ersten drei Jahre ihres Aufenthaltes in Deutschland,

  • Flüchtlinge, die nach dem Grundgesetz oder in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind.

Die Beratung der Fachdienste zielt darauf, die Neuzuwanderer in die Lage zu versetzen, ihre Lebenssituation in Deutschland eigenständig zu regeln.

Ziele sind:

  • Förderung der Integrationsbereitschaft;

  • Förderung des Sebsthilfepotentials;

  • Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der sprachlichen Kompetenzen;

  • Befähigung zur Inanspruchnahme der eigenen Rechte.