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unächst ist darauf hinzuweisen, daß es keinen allgemein anerkannten Behindertenbegriff gibt. In jeder Legislaturperiode wird von der jeweiligen Bundesregierung ein "Bericht über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation" vorgelegt. In diesen Berichten werden all diejenigen, die von den Auswirkungen einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung betroffen sind, als Menschen mit Behinderungen bezeichnet. Die Funktionsbeeinträchtigung beruht ihrerseits auf einem körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand, der von dem für das jeweilige Lebensalter typischen Zustand abweicht. Aus der angeführten begrifflichen Umschreibung ergibt sich, dass es sich bei Menschen mit Behinderungen um keinen in sich geschlossenen Personenkreis handelt. Vielmehr werden mit diesem Begriff verschiedenartige Gruppen von Menschen mit Behinderungen zusammengefasst. Beispielhaft können die folgenden Gruppen genannt werden:
Die beispielhafte Auflistung zeigt:
Angesichts der immer weiter wachsenden Erkenntnisse in der medizinischen Forschung, Diagnostik und Behandlung sowie in Anbetracht der demographischen Entwicklung (Stichwort: "alternde Gesellschaft") kann davon ausgegangen werden, daß die Zahl der Menschen mit Behinderungen zukünftig noch weiter ansteigen wird. Für die erste Hälfte des 21. Jahrhunderts wird der Anteil der Menschen mit Behinderungen an der gesamtdeutschen Wohnbevölkerung auf 13 % bis 15 % geschätzt. Menschen mit Behinderungen und deren Familien sind vielfachen Be- und Einschränkungen ausgesetzt. Die Caritas kann auf eine lange Tradition in der Beratung, Betreuung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen zurückblicken. Ein wesentliches Ziel besteht dabei darin, durch ein weit verzweigtes Netz von Angeboten nicht nur für die Menschen mit Behinderungen selbst, sondern auch für deren Angehörige sowie deren soziale Umwelt unterstützende und entlastende Hilfemaßnahmen anzubieten. |
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